Derzeit
gibt es 4Arten
der Mitgliedschaft:
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1.GEMEINDEVOLKSBILDUNGSWERK
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Darunter
verstehen wir eine Kultur- und Bildungsplattform der Gemeinde abgesichert
durch Arbeitsabkommen oder Statuten. Die Zusammensetzung erfolgt durch
Beschluss des Gemeinderates; an den Gemeinderat erfolgt ein jährlicher
Tätigkeits- und Finanzbericht. Die Haftung übernimmt die
Gemeinde. Der Landesverband unterstützt das Gemeindevolksbildungswerk
durch seine Serviceleistungen und Projektsubventionen. |
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2.ARBEITSGEMEINSCHAFTEN
(ARGES)
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Unter
einer ARGE ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen oder auch
Vereinen zum Zweck der Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen
bzw. Projekte zu verstehen. Eine Arbeitsgemeinschaft kann auf eine
bestimmte Dauer oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Die
Mindestdauer darf jedoch nicht unter 1 Jahr betragen. Ein schriftliches
Arbeitsübereinkommen muss vorliegen. Die ARGE muss sich an den
Zielen des OÖ. Volksbildungswerkes ausrichten. Eine Haftung von
seiten des Landesverbandes ist nicht gegeben. Der Landesverband unterstützt
die ARGE mit seinen Serviceleistungen. Der Zusatz "Mitglied
im OÖ. Volksbildungswerk" oder die Bezeichnung "Volksbildungswerk
..." muss bei allen Veröffentlichungen aufscheinen. |
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3.VEREIN
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Vereine
müssen gemeinnützig sein und sich mit den Zielen des OÖ.
VBW identifizieren. Sie richten ihr Programm an diesen Zielen aus.
Vereine verpflichten sich, die Bezeichnung "im OÖ. Volksbildungswerk"
auf all ihren Veröffentlichungen aufscheinen zu lassen. Werden
Vereine eigens zum Zweck der Mitgliedschaft im OÖ. VBW geändert,
so haben diese die Bezeichnung "Volksbildungswerk..."
zu führen. Der Landesverband unterstützt die Vereine mit
seinen Serviceleistungen. |
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