Derzeit gibt es 4Arten der Mitgliedschaft:

   

1.GEMEINDEVOLKSBILDUNGSWERK

Darunter verstehen wir eine Kultur- und Bildungsplattform der Gemeinde abgesichert durch Arbeitsabkommen oder Statuten. Die Zusammensetzung erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates; an den Gemeinderat erfolgt ein jährlicher Tätigkeits- und Finanzbericht. Die Haftung übernimmt die Gemeinde. Der Landesverband unterstützt das Gemeindevolksbildungswerk durch seine Serviceleistungen und Projektsubventionen.

2.ARBEITSGEMEINSCHAFTEN (ARGES)

Unter einer ARGE ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen oder auch Vereinen zum Zweck der Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen bzw. Projekte zu verstehen. Eine Arbeitsgemeinschaft kann auf eine bestimmte Dauer oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Die Mindestdauer darf jedoch nicht unter 1 Jahr betragen. Ein schriftliches Arbeitsübereinkommen muss vorliegen. Die ARGE muss sich an den Zielen des OÖ. Volksbildungswerkes ausrichten. Eine Haftung von seiten des Landesverbandes ist nicht gegeben. Der Landesverband unterstützt die ARGE mit seinen Serviceleistungen. Der Zusatz "Mitglied im OÖ. Volksbildungswerk" oder die Bezeichnung "Volksbildungswerk ..." muss bei allen Veröffentlichungen aufscheinen.

3.VEREIN

Vereine müssen gemeinnützig sein und sich mit den Zielen des OÖ. VBW identifizieren. Sie richten ihr Programm an diesen Zielen aus. Vereine verpflichten sich, die Bezeichnung "im OÖ. Volksbildungswerk" auf all ihren Veröffentlichungen aufscheinen zu lassen. Werden Vereine eigens zum Zweck der Mitgliedschaft im OÖ. VBW geändert, so haben diese die Bezeichnung "Volksbildungswerk..." zu führen. Der Landesverband unterstützt die Vereine mit seinen Serviceleistungen.

Aufnahmebedingungen

 
Diese Seite drucken